Pohlmann: Hasberger brauchen Perspektive für die Lärmschutzwände
Nachdem bekannt wurde, dass sich der für 2024 angesetzte Bau der Lärmschutzwände an den Schienenwegen in Hasbergen verzögert, hat der Landtagsabgeordnete Jonas Pohlmann das Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn gesucht. Am Rande der Plenarwoche im Niedersächsischen Landtag diskutierte er mit Konzernbevollmächtigter Ute Plambeck und Cay Lienau, Geschäftsführer der Parlamentariergruppe Bahn.
„Die aktuelle Situation ist für die Hasberger Anwohner nicht zumutbar“, unterstrich Pohlmann. Die Deutsche Bahn habe bereits 2022 mit konkreten Planungen die Erwartung geweckt, dass die Lärmschutzwände entlang der Schienenstrecke im Zentrum zügig umgesetzt werden. „Die Menschen vor Ort brauchen eine klare Perspektive. Verschiebungen auf unbestimmte Zeit sind nicht akzeptabel und erinnern an die leidige Hängepartie beim barrierefreien Umbau des Bahnhofs.“
Lienau stimmte zu, dass die Bahnhofsumgestaltung deutlich zu viel Zeit gebraucht habe. Unwetterbedingte Verzögerungen beim Bahnsteigbau und neu erkannte Schnittstellen zur vorhandenen Oberleitung hätten den Zeitplan nun erneut beeinflusst und Auswirkungen auf die Umsetzung der Lärmschutzwände nördlich und südlich der Bahntrasse.
„Aufgrund der im Sommer 2023 teilausgefallenen Sperrpause haben wir uns dafür entschieden, die Sperrzeiten in 2024 zu nutzen, um die Bahnsteigmaßnahme weiter voranzutreiben. […] Zum einen wäre die Lärmschutzwand unter den geänderten Randbedingungen nicht mehr komplett fertigzustellen gewesen, da die noch nötigen Oberleitungs- und Bahnsteigarbeiten entsprechende Baufreiheiten benötigen. Außerdem hätte die Änderung der Ausschreibung für die Lärmschutzwand personelle Ressourcen benötigt, die wir nicht zur Verfügung haben,“ so Lienau. Ein gleichzeitiges Arbeiten an Bahnsteiganlagen und Schutzwänden sei logistisch nicht möglich.
Für die Lärmschutzwände bedeute dies, dass der Baubeginn in Hasbergen in der laufenden Sperrpausenplanung frühestens für 2027 eingetaktet werden könne. Die Sperrpausen könnten gemäß den vorgegebenen Prozessen erst drei Jahre im Voraus beantragt werden. „Diese Einplanung werden wir jetzt anstoßen“, versicherte Lienau. „Demnach können wir erst Ende 2024 eine Abschätzung abgeben, ob die geplante Sperrpause in 2027 genutzt werden kann.“
Pohlmann machte deutlich: „Da die Finanzmittel für den Bau der Lärmschutzwände gesichert sind, muss jetzt jede mögliche Beschleunigung der Prozesse angegangen werden.“ Das sei die Bahn den Anwohnerinnen und Anwohnern schuldig und dafür werde er sich weiter einsetzen.